Mag. Balazs Esztegar LL.M.
Rechtsanwalt Wien


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Forderungsbetreibung

Wer ein Produkt verkauft oder eine Dienstleistung erbringt und darüber Rechnung legt, erwartet berechtigt, dass diese bezahlt wird. In der Realität sehen sich Unternehmer häufig damit konfrontiert, dass sie lange vergeblich auf den Zahlungseingang waren. Ein effizient organisiertes betriebliches Mahnwesen ist eine wichtige Stütze, die Außenstände vermindern kann. Wenn die eigenen Mittel ausgeschöpft sind, bleibt allerdings nur der Weg zum Rechtsanwalt.

Inkasso von Geldforderungen

Für das Inkasso von Geldforderungen in Österreich stellt das österreichische Recht mit dem Mahnverfahren ein bewährtes Verfahren zur Verfügung, das dem Kläger ermöglicht, die Forderungsbetreibung mit geringem Aufwand in einem standardisierten Verfahren gerichtlich abzuwickeln. Forderungen bis EUR 75.000,00 kann der Kläger mittels Mahnklage gerichtlich geltend machen. Aufgrund dieser Mahnklage erlässt das Gericht zunächst ohne Verhandlung einen bedingten Zahlungsbefehl und stellt diesen dem Beklagten zu. Darin fordert das Gericht den Beklagten auf, die ungeprüfte Forderung zu bezahlen oder binnen 4 Wochen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl zu erheben.

Zwangsvollstreckung (Exekutionsverfahren)

Unterbleibt ein Einspruch, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar und der Kläger kann die Zwangsvollstreckung (Exekutionsverfahren) einleiten. Welche Vermögenswerte in der Exekution gepfändet oder verwertet werden, hängt dabei vom Antrag des betreibenden Gläubigers ab. Neben den am weitesten verbreiteten Exekutionsmitteln, der Fahrnis- und Forderungsexekution, ist etwa auch die Exekution auf eine Internetdomain, auf Markenrechte, Gewerberechte oder Gesellschaftsanteile möglich.